Dorferneuerung Kößlarn: Es geht an die Bestandsaufnahme
Verantwortliche stellen bei einer Infoveranstaltung die nächsten Schritte vor - Fördermöglichkeiten für Privatvorhaben
Von Marita Pletter
Kößlarn. Zu einer für das Gelingen der Dorferneuerung relevanten Informationsveranstaltung hat die Teilnehmergemeinschaft Kößlarn sowie der Sachgebietsleiter „Dorf- und Landentwicklung“ vom Amt für Ländliche Entwicklung Niederbayern, Thomas Schöffel, ins Gasthaus Bimesmeier geladen. Dabei sollten sich insbesondere die Eigentümer der an die öffentlichen Flächen angrenzenden Gebäude und Privatflächen kundig machen wie auch zu Wort melden können.
Enttäuschendes Bürger-Interesse
„Lebendig und attraktiv“ , so Schöffel, wolle man Kößlarn im Zuge der Dorferneuerung erhalten bzw. gestalten. So war zu dieser Zusammenkunft nicht nur die Anwesenheit der Hauseigentümer, sondern auch die anderer Anlieger, Mieter, Bürger erwünscht. Dass jedoch nur ein Teil von „meinen lieben Kößlinger Bürgerinnen und Bürgern“, so Bürgermeister Franz Holub, und ebenfalls nur ein Teil der geladenen Hauseigentümer erschienen war, empfand nicht nur Holub als bedauerlich.
Im ersten Teil der Veranstaltung stellte der Sachgebietsleiter die beiden Mitarbeiter, Studenten des Technologie-Campus Freyung, vor, welche demnächst die Untersuchungen via Fragebögen durchführen: Florian Diepold und Jan d’Arquin. Im zweiten Block des Abends referierte neben Thomas Schöffel vor allem dessen Mitarbeiter Kurt Graupensperger zur Förderung im Kern- und Randbereich, beim Denkmal- sowie Ensembleschutz. Beide Fachleute öffneten sich darüber hinaus kompetent und bereitwillig den Fragen aus dem Publikum. Auch die beiden Studenten waren freundlich bemüht, den Bürgern bzw. Hauseigentümern eventuelle Ressentiments zu nehmen. Man werde „sie mit den Fragebögen nicht alleine lassen“, den Bürgern bei der Befragung, die je nach Wunsch zuhause oder im Rathaus stattfinden könne, entgegenkommen. Die Fragebogenaktion wird am Dienstag 2. Juli, und Donnerstag, 4. Juli, stattfinden.
Sie geschieht zur Bestandserhebung im Dorfkern hinsichtlich der energetischen Situation, Wärmekataster, des Energiebewusstseins, der Verbesserung der Effizienz bei der Wärmeversorgung. Es geht um Parkplatzbedarf, Lang- und Kurzparken, Bereitschaft der Bewohner, eventuell längere Wege zum Auto zurückzulegen sowie um Leerstände, Nebengebäude, Verglasung und Dämmung.
Privatförderung gliedert sich in drei Zonen
Weitere empirische Untersuchungen gebe es im Juli, so Diepold. Beteiligt sei auch Josef Pauli, der im Juli „genaue Betrachtungen vor Ort“ vornehmen werde. Danach kündigte Diepold konkrete Maßnahmen an, bevor man im November die Studie zu präsentieren gedenke. Die Termine werden telefonisch vereinbart und „gebündelt“. 10 bis 15 Minuten benötige man erfahrungsgemäß für die Mieter, 30 bis 45 Minuten für die Hauseigentümer. „Wir sammeln die Daten vollkommen wertfrei“, sagte Schöffel und die beiden Studenten versicherten, sie seien neutral, „wir wollen nichts verkaufen“.
Um Kriterien der Förderung im Kern- und Randbereich, beim Denkmal- und Ensembleschutz ging es im Kontext der Ausführungen Kurt Graupenspergers vom Amt für Ländliche Entwicklung Niederbayern. Der benannte als Intention des Erneuerungsgedankens „die Identität des Dorfes, die Steigerung der Attraktivität des Ortsbildes“. Da die jungen Leute fortzögen, gelte es, „die Gebäude im Ortskern wieder zu beleben anstatt neue Baugebiete auszuweisen“.
Ebenso der Gebäudeabbruch werde gefördert, sagte Graupensperger, nicht aber die Sanierung von Objekten, die nach 1980 errichtet worden seien. Die Dorferneuerung müsse grundsätzlichen Fördervoraussetzungen entsprechen und gewisse Materialien seien hier nicht zu verwenden, so etwa Edelstahl.
Die in drei Zonen gegliederte Privatförderung, welche der Fachmann mittels farbiger Grafiken verdeutlichte, richte sich, so Graupensperger, nach der Lage der Objekte. Im ersten - roten - Bereich der denkmalgeschützten Bauten und Ensembles mit besonderer Schutzkomponente gelten besondere Vorschriften. Hier erhalten die Eigentümer 50 Prozent Förderung. Eine durch - wenn auch minder strenge - Vorgaben eingeschränkte Gestaltungssatzung gibt es ebenfalls über den Ensemblebereich hinaus im Unteren und Oberen Markt, einem Kernbereich, der 40 Prozent Förderung erhält, der Umgebungsbereich 30 Prozent. Nicht gefördert werden Wohnbaugebiete.
Bei allem aber gelte stets, rechtzeitig einen Antrag zu stellen, welchem ein Kostenvoranschlag beizufügen sei, so Graupensperger: „Wir müssen auch schauen, dass die Gebäude zusammenpassen“. Was nicht öffentlichkeitswirksam sei, könne man auch nicht fördern, auch nicht Eigenleistung, allerdings das Material. Die alleinige Unterhaltungsmaßnahme am Objekt, so die Verantwortlichen vom Amt für Ländliche Entwicklung, habe keine eigentliche Dorferneuerungs-intendierte Relevanz. Als Maxime müsse hingegen gelten: „Man sollte was bewegen.“
Quelle: Passauer Neue Presse, 20.06.2013